Viele, vor allem jüngere Surfer oder Webdesigner wissen gar nicht was das Urheberrecht ist oder sie unterliegen dem häufigen Irrtum, ohne einen Copyright-Hinweis darf man alles mitnehmen.
-> Grundsätzlich muss der Urheber nachweisen,
dass er das Werk geschaffen hat, aber es gibt jedoch eine Erleichterung
im § 10 Urhebergesetz (UrhG).
Danach wird derjenige als Urheber vermutet, der auf dem Werk
in der „üblichen Weise” als Urheber bezeichnet ist. <-
Zugegeben, einige werden trotzdem zugreifen, aber wessen Urheberrechte verletzt werden z.B. wenn Texte von der eigenen Website kopiert und/oder unter anderen Namen veröffendlicht werden, der kann gem. § 97 UrhG vom Verletzer Schadensersatz erheben.
Selbstverständlich wird derjenige versuchen sich rauszureden: „ich dachte man darf kopieren” und „man hat es mir nie erklärt”. Er kann sich nicht mehr rausreden mit einem deutlichen Hinweis auf die Urheberrechte/Copyright.
Und wer trotz eines solchen Hinweises handelt,
der handelt regelmäßig mit Vorsatz und
wer mit Vorsatz handelt,
der muss meistens einen höheren Schadensersatz zahlen.